FESTORDNUNG

Für das Trachtenfest vom 12.07.2024 bis zum 14.07.2024 und die in dessen Rahmen stattfindenden Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes samt Nebenplätzen (Parkplätze etc.) bzw. mit der Teilnahme an der Veranstaltung anerkannt werden:

  1. Der Veranstalter behält sich die Veranstaltungsabsage ganz oder in Teilen für den Fall unangemessener Umstände vor. Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigt Programmänderungen ohne Angabe von Gründen vorzunehmen.
  2. Die Teilnahme an einer Veranstaltung sowie das Parken mit privaten Fahrzeugen erfolgt generell auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Anordnungen des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragten, des Ordnungsdienstes, der Polizei und Feuerwehr ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ohne Weiteres ein Verweis vom Veranstaltungsgelände unter dem Vorbehalt von Schadenersatzforderungen.
  3. Der Besuch der Veranstaltung ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet, wenn ein Personensorge- / Erziehungsberechtigter sie begleitet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Veranstaltungsbesuch ohne Begleitung eines Personensorge- / Erziehungsbe­rechtigten bis längstens 24 Uhr erlaubt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen. Im Übrigen wird auf den gesonderten Aushang mit Auszügen aus dem Jugendschutzgesetz verwiesen.
  4. Ankommende Vereine werden gebeten sich im Festbūro zu melden. Gewerbliche Werbung, z. B. das Verteilen von Handzetteln oder das Aufhängen vor Plakaten und Bannern ist im Vorfeld bzw. im Festbüro genehmigen zu lassen. Politische Werbung und das Tragen von Kleidung mit und zur Schau stellen von verbotenen oder / und verfassungsfeindlichen Symbolen ist auf dem Festgelände grundsätzlich untersagt.
  5. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände wie z.B. Gas- und Pfeffersprühdosen, pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen jeglicher Art (auch Messer), Plastikkanistern ist untersagt.
  6. Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung von Gegenständen aller Art behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und/oder Schadenersatzforderungen gegen den Verursacher vor.
  7. Teilnehmer mit Fahrzeugen aller Art müssen generell im Vorfeld im Festbüro angemeldet werden. Fahrzeuge sind vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu versichern.
  8. Der Veranstalter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung von Schäden durch seine Mitarbeiter oder Aufsichtspersonen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung bei Einbruch in oder Diebstahl von geparkten Fahrzeugen. Für nicht von ihm verschuldete Unfälle aller Art, für Diebstahl und verlorene Sachen und Wertgegenstände kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
  9. Die Nutzung von Fahrrädern, Inlinern, Skateboards,
    E-Rollern u. ä. Fortbewegungsmitteln auf dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Der Gebrauch von Drohnen über dem Festgelände ist verboten.
  10. Bei Musikdarbietungen und Salutschüssen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr möglicher Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
  11. Anordnungen des Veranstalters, der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
  12. Bei Verstoß gegen die Festordnung kann durch den Veranstalter, die Ordnungs- und Sicherheitskräfte ein Platzverweis ausgesprochen werden.

 

Beachten Sie:
• dass möglicherweise die Medien im Rahmen der aktuellen Berichterstattung mittels Text, Ton und Bildaufnahmen (Hörfunk, Fernsehen, Presse, Internet etc.) über die Veranstaltung berichten werden. Für Berichte, Bilder und Darstellungen auf denen Besucher und Teilnehmer erscheinen, ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen.
• dass möglicherweise auf dem Festgelände Fotos durch vom Veranstalter autorisierte Personen, sowie vom Veranstalter selbst gemacht werden. Diese dienen der Dokumentation des Festes und liegen nach §23 Kunsturhebergesetz im berechtigten Interesse des Veranstalters.

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